Wenn du auf der Suche nach einer geeigneten Verpackung für dein Kosmetikprodukt bist, wirst du feststellen, dass die Auswahl riesig ist und es laut EU-Kosmetikverordnung gesetzliche Anforderungen an Kosmetikverpackungen gibt.
Wir zeigen dir, worauf du achten solltest und helfen dir durch den Dschungel an Vorschriften.
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Pflichtangaben vor, die auf jeder Verpackung von Körperpflege und Kosmetik-Produkten stehen muss.
Zusätzlich müssen Inhaltsstoffe deklariert und das Herkunftsland angegeben werden.
Bei sonstigen verpackten Erzeugnissen, beispielsweise Haarpflegeprodukte in Spitzenqualität, kannst du verpackungsbedingte Werbeaussagen ebenfalls erwarten.
Pflichtangaben auf der Kosmetikverpackung sind:
Bei der Deklaration von Inhaltsstoffen ist die Reihenfolge der Angabe wichtig.
Der erste deklarierte Stoff ist zugleich auch derjenige, der am häufigsten im Produkt enthalten ist.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein bestimmter Inhaltsstoff (z.B. ein Duftstoff) nur in geringen Mengen verwendet wird, kann er dennoch an erster Stelle deklariert werden, um ihn vor dem Verbraucher zu verbergen.
Auf der Verpackung für Kosmetika solltest du zusätzlich Angaben des Herstellers finden.
Diese können dir Auskunft über die Qualität der verwendeten Inhaltsstoffe, die Produktionsbedingungen oder auch das soziale und ökologische Engagement des Unternehmens geben.
Zu den häufig anzutreffenden Qualitätsangaben gehören:
Die Europäische Kosmetikverordnung 1223/2009 (KVO) schreibt für jedes kosmetische Mittel einen Sicherheitsbericht vor.
Dieser Bericht muss Informationen zu den verwendeten Inhaltsstoffen, den Produktionsbedingungen und dem Verwendungszweck des Mittels enthalten.
Zudem müssen Angaben zu den verwendeten Verpackungsmaterialien und -komponenten gemacht werden.
Wir arbeiten bei KoRo Source ausschließlich mit zertifizierten Lohnherstellern und Verpackungs-Herstellern. Auf unserer Plattform findest du zu den jeweiligen Kosmetikprodukten passende Verpackungen. Ausserdem kannst du schnell und einfach eine Sicherheitsbewertung für dein Produkt buchen.
Die verwendeten Materialien für Kosmetikverpackungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Sie dürfen zum Beispiel nicht giftig, krebserregend oder allergieauslösend sein.
Auch ökologische Aspekte wie die Umweltverträglichkeit spielen bei der Auswahl der Materialien eine Rolle.
In der Regel haben Verpackungen für Kosmetik eine sogenannte Konformitätsbescheinigung nach VO 1935/2004, nach VO 10/2011 oder beiden.
Der Hersteller der Verpackung garantiert also, dass diese für den Lebensmittelkontakt geeignet ist und somit auch für Kosmetikprodukte ungefährlich ist, weil diese ähnliche Eigenschaften haben (z.B. wässrig, ölig, etc.).
Die Angabe "12M" auf der Verpackung von Kosmetikprodukten bedeutet, dass die Haltbarkeit des Produktes nach dem Öffnen mindestens 12 Monate beträgt.
Diese Angabe ist verpflichtend und muss auf allen Verpackungen von kosmetischen Mitteln, die in der EU vertrieben werden, angegeben sein.
Die Angabe "exp" bei Kosmetikprodukten bedeutet, dass die verwendete Konservierungsmittellösung nicht mehr wirksam ist.
Diese Angabe ist verpflichtend und muss auf allen Verpackungen von Kosmetika, die in der EU vertrieben werden, angegeben sein.